Ortsschilder herauszuschrauben und zu stehlen, das ist kein Kavaliersdelikt und kein Spaß. Weder im Fasching noch sonst irgendwann. Es ist ein Straftatbestand, mit dem die Behörden nicht scherzen.
Innerhalb von zwei Wochen wurden im Landkreis Würzburg acht Ortsschilder entwendet, und zwar je eines in Kürnach, Unterpleichfeld und Bergtheim, zwei in Uettingen und sogar drei in Oberpleichfeld. Was sagen die Behörden und betroffene Gemeindevorsteher dazu? Wie wird die Straftat verfolgt und wie können die Bürgerinnen und Bürger dabei helfen?
FRAGE: Kommt es oft vor, dass ein Ortschild beschädigt oder entwendet wird?
POLIZEIHAUPTKOMMISSAR MARTIN KUHN VOM POLIZEIPRÄSIDIUM UNTERFRANKEN: In den Jahren 2019 und 2020 hatten wir für den Regierungsbezirk Unterfranken jeweils Fälle im einstelligen Bereich. 2021 stiegen die Fallzahlen in einen niedrigen zweistelligen Bereich. Für 2022 ist ein tendenziell sinkender Wert festzustellen. Über mehrere Jahre betrachtet sind die Taten über den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken verteilt.
DANIELA BAUMGÄRTNER-KERLIN VOM STAATLICHEN BAUAMT WÜRZBURG IN ABSTIMMUNG MIT DER STRASSENVERKEHRSBEHÖRDE BEIM LANDRATSAMT WÜRZBURG Bereits in den letzten zwei Jahren kam es immer wieder zu Diebstählen und Beschädigungen von Ortstafeln und Verkehrsschildern an Kreis- und Staatsstraßen im Landkreis Würzburg. In der Vergangenheit gab es derartige Fälle grundsätzlich auch, jedoch nicht in dieser Häufung. In der Regel werden die Schilder in verkehrsarmen Zeiten entwendet. Entdeckt wird es gewöhnlich bei den Kontrollfahrten der Straßenmeistereien oder es wird durch die Gemeindeverwaltung gemeldet.
Was sagen Sie als Bürgermeisterin bzw. als Bürgermeister dazu?
BÜRGERMEISTER KONRAD SCHLIER AUS BERGTHEIM: Ich habe für den Schilderklau kein Verständnis. Soll das ein neuer Volkssport sein? Am 12. Und 13. Februar war bei uns keine größere Veranstaltung. Auf einen Faschingsscherz oder eine Tat von Betunkenen ist es wohl nicht zurück zu führen.
BÜRGERMEISTER ALOIS FISCHER AUS UNTERPLEICHFELD: Bei uns wurde das Schild an der Kreisstraße am Ortseingang aus Oberpleichfeld kommend in der Nacht auf den 11. Februar geklaut. Vor fünf bis sechs Jahren ist schon einmal ein Schild weg gewesen. Der Dieb wurde damals nicht erwischt. Ich habe keine Ahnung, was man mit so einem Schild vorhat. Soll es ein Andenken sein? Woran? Mir geht es jedenfalls um die Sicherheit. Ich habe den Diebstahl an das Landratsamt gemeldet und unseren Bauhof an der Befestigungsstange ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h anbringen lassen.
BÜRGERMEISTERIN MARTINA ROTTMANN AUS OBERPLEICHFELD: Drei unserer vier Ortstafeln wurden in der Nacht auf den 14. Februar gestohlen. Zwei wurden herausgeschraubt. Das Schild Richtung Unterpleichfeld ist völlig weg, samt seiner Befestigungsstange. Dieser Schilderklau macht für mich überhaupt keinen Sinn. Da muss jemand viel Zeit haben, so etwas zu machen. Ich habe den Diebstahl dem Staatlichen Bauamt gemeldet.
Was kostet ein neues Schild und wer kümmert sich darum?
BAUMGÄRTNER-KERLIN: Es fallen etwa 150 Euro Materialkosten plus Lohnkosten für das Anbringen an. Die Kosten trägt der Straßenbaulastträger. Bei Bundesstraßen der Bund, bei Staatsstraßen das Land, bei Kreisstraßen der Landkreis und bei Gemeindestraßen die Gemeinde. Schlussendlich zahlt es der Steuerzahler. Derzeit beträgt die Lieferzeit bei einer Bestellung neuer Schilder zwei bis sechs Wochen.
Welche Strafe kann verhängt werden?
BAUMGÄRTNER-KERLIN: Für die Strafverfolgungsbehörden gibt es drei mögliche Strafbestände. Das sind Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Die Strafhöhe ist im Strafgesetzbuch geregelt. Wenn ein gefährlicher Eingriff in die Sicherheit im Straßenverkehr vorliegt, kann es mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Falls jemand dadurch zu Schaden gekommen ist, ist eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.
HAUPTKOMMISSAR KUHN: Werden uns Taten bekannt, nimmt die Polizei regelmäßig Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat auf. In diesem Fall steht ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ mit möglichen Gefahren für Verkehrsteilnehmer im Raum. Die Ortstafel weist auf den Beginn und das Ende einer geschlossenen Ortschaft hin. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird hierdurch – sofern nicht anderweitig geregelt – die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Fehlt die Ortstafel, werden gerade ortsunkundige Verkehrsteilnehmer nicht über den Beginn dieses Schutzbereichs informiert. Dadurch entstehen in diesem Bereich potentielle Gefahren für beispielsweise Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
BAUMGÄRNTER-KERLIN: Ja, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h steigert das Unfallrisiko enorm, insbesondere für Fußgänger und jüngere Verkehrsteilnehmer. Sie führt auch zu einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohner. Diebstahl, Sachbeschädigungen und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr können sowohl mit Geldstrafen als auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Wie arbeiten die Behörden in diesem Fall zusammen?
BAUMGÄRNTER-KERLER: Grundsätzlich stehen die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamts, die zuständige Polizeiinspektion und das Staatliche Bauamt als Baulastträger in allen verkehrsrechtlichen Belangen im engen Austausch und stimmen ihr Handeln ab. Sofern sachdienliche Informationen bei einer Stelle vorliegen, werden diese geteilt.
HAUPTKOMMISSAR KUHN: Es stimmt, hinsichtlich erlangter Informationen sehen wir stets in engem Austausch. Dadurch können wir frühzeitig auf etwaige Gefahren oder Gefahrenstellen reagieren und strafrechtliche Ermittlungen anstoßen.
Wie kann die Bevölkerung wegen den Ortsschildern helfen?
BAUMGÄRTNER-KERLIN: Wer derartige Vorfälle bemerkt und Hinweise liefern kann, möge sich bitte direkt an die Polizei wenden.
HAUPTKOMMISSAR KUHN: Ja, wer sachdienliche Hinweise zu den entwendeten Ortstafeln geben kann, wird gebeten, sich unter Tel. 0931 / 457-1630 mit der Polizeiinspektion Würzburg-Land in Verbindung zu setzen.