Auf Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg untersagt das Landratsamt Würzburg ab Samstag, 25. Juli 2026, die Entnahme von Wasser aus Gewässern zweiter und dritter Ordnung. Hierfür hat das Umweltamt der Kreisverwaltungsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind alle Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im Landkreis Würzburg – mit Ausnahme von Main und Tauber, die Gewässer erster Ordnung sind. Mindestens bis zum 31. August 2026 ist damit das Entnehmen von Wasser verboten, das bisher für den Gemeingebrauch und für den Anlieger- und Eigentümergebrauch vorgesehen war.
Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit und der niedrige Wasserstand der Gewässer im Landkreis Würzburg. Zum Teil sind Flüsse und Bäche bereits trockengefallen; das heißt, sie führen kein Wasser mehr. Da die Wetterprognosen in nächster Zeit keine Besserung erwarten lassen, sieht das Umweltamt keine Alternative, als die Wasserentnahme vorläufig einzuschränken.
Ausnahmen gelten bei der Gefahrenabwehr, etwa wenn die Feuerwehr zum Löschen Wasser aus einem Bach oder Teich entnimmt oder wenn für die Entnahme eine besondere Erlaubnis besteht. Außerdem bleibt die Entnahme mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Entscheidend ist, dass für die Entnahme keine Pumpen oder andere Maschinen verwendet werden.
Das Landratsamt Würzburg weist alle, die über eine besondere Erlaubnis zur Wasserentnahme verfügen, auf die geltenden Auflagen hin. Diese sind im jeweiligen Bescheid geregelt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass viele Erlaubnisse derzeit nicht genutzt werden dürfen, weil die festgelegten Mindestwassermengen oder Mindestpegelstände unterschritten werden.